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Opfer-Info

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OPFER-INFO

Ein den Vorschriften der Strafprozessordnung in Deutschland entsprechendes Untersuchungsverfahren verlangt von der Staatsanwaltschaft eine umfassende Ermittlung und eine Beweissicherung. Diese Ermittlungen sollen nicht nur die zur Entlastung, sondern auch die zur Belastung dienenden Umstände erschöpfend beleuchten und dokumentieren. Zumindest auf dem Papier ist somit auch bei Gewaltvorwürfen gegen Polizeibeamte die Unparteiligkeit der Ermittlungen garantiert.

Wie aber sieht es in der täglichen Praxis aus? Weshalb bleibt unverhältnismäßige Polizeigewalt in den meisten Fällen straffrei? Stimmt die offizielle Leseart, nach der die geringe Verurteilungsrate Ausdruck überwiegend falscher Anschuldigungen ist? Erfahrungen von Betroffenen, Angehörigen und Hinterbliebenen von Opfern unverhältnismäßiger Polizeigewalt, unsere langjährige Recherchen und Stimmen einiger Experten ergeben ein anderes Bild.

Sind Sie Opfer einer unverhältnismäßigen (auch verbalen, z.B. diskriminierenden) Polizeigewalt, eines polizeilichen Übergriffs oder einer polizeilichen Mißhandlung geworden? Vielleicht haben Sie eine solche Situation als Zeuge beobachtet? Sie dachten, so etwas gibt es nur im Fernsehen? Stehen Sie deshalb vielleicht unter Schock? Wir empfehlen Ihnen, trotzdem schnellstmöglich zum Detektiv in eigener Sache oder in der Sache Ihrer Angehörigen zu werden. Was dabei mindestens beachtet werden muss:

  • medizinische (fachärztliche) Konsultation (inkl. Verletzungsdokumentation; auch der psychischen Befindlichkeit)
  • sofortige gerichtsfeste Beweissicherung obejktivierbarer Beweise (Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Kleidungsstücke etc.), Tathergangsrekonstruktion (nach Möglichkeit am Tatort)
  • schnellstmögliche Zusammenstellung eines Gedächtnisprotokolls (derzeit verweisen wir hierbei auf das Opfer-Merkblatt der Gruppe „Polizei und Menschenrechte“ von Amnesty International, Link: www.amnesty-polizei.de
  • schnellstmögliches Hinzuziehen eines Strafrechts- oder Verwaltungsrechtsanwalts
  • Suche nach Zeugen des Vorfalls

ORGANISATIONEN, INSTITUTIONEN, INITIATIVEN

Zur weiterführenden Information verweisen wir ebenfalls auf andere Organisationen, Institutionen und Initiativen, die für Opfer mutmaßlich rechtswidriger sowie rechtswidriger Polizeigewalt und Menschenrechtsverletzungen von Bedeutung sein können; alphabetische Aufzählung, kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Themenkoordinationsgruppe 2095 Polizei und Menschenrechte

Opfermerkblatt: www.amnesty-polizei.de

CPT – Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

CPT-Standards:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
www.cpt.coe.int/german.htm

DIMR – Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.

Bibliothek, Forschung, Information:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/bibliothek.html

Deutsche Justiz

Verzeichnis der Internet-Adressen der Justiz, u.a. Staatsanwaltschaften und Gerichte
www.deutschejustiz.de/

Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
www.menschenrechte-liga.de

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof

Humanistische Union e.V.
www.humanistische-union.de

Internationale Liga für Menschenrechte
www.ilmr.de

KOP – Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt
Beratung, Rechtshilfefonds
www.kop-berlin.de

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
www.grundrechtekomitee.de

Kriminologische Zentralstelle e.V.
Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder
www.krimz.de/index.html

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
www.antifolterstelle.de

RAV – Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Datenbank zu Gerichtsbeschlüssen und Urteilen zum Demonstrationsrecht, insb. zu Ingewahrsamnahmen sowie Entscheidungen und Verfassungsbeschwerden:
www.polizeirecht.rav.de

Anwaltssuche
www.rav.de/service/anwaltssuche

Projekt Polizeikontrolle: Veröffentlichungen zum Thema
www.rav.de/projekte/polizeikontrolle

Weisser Ring e.V.
Opferhilfe
www.weisser-ring.de

»Also wird die Gewalt entscheiden, bis die Vernunft so viele Köpfe erleuchtet, dass die Gewalt entwaffnet wird.«

Voltaire (1694 – 1778)

Opferhilfe

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Stichting VICTIM.VETO

Kirchstraße 19
40227 Düsseldorf
Deutschland

Fon: +49 211 79 521 721
E-Mail: info@victim-veto.org

bevorzugte Sprechzeit
14.00 – 17.00 Uhr

Nachrichtenarchiv

  • Artikelbild Dokumentationen "Altes Radio"Silber beim PRIX EUROPA: Täter in Uniform – Polizeigewalt in Deutschland (Radio-Dokumentation)26. Oktober 2018 - 17:03
  • Collage Buchcover: Karlheinz Liebl, Schriften zur Empirischen Polizeiforschung, 21, Band,XX. Tagung des Arbeitskreises Empirische Polizeiforschung: Polizei und Minderheiten20. Juli 2016 - 11:33
  • Artikelbild - JustizVG Stuttgart erklärt verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe für europarechtswidrig23. Oktober 2015 - 20:06

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