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Vernetzung

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VERNETZUNG

Unter Vernetzung verstehen wir nicht nur den Gedankenaustausch mit Institutionen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), sondern vor allem auch die Vernetzung der Betroffenen untereinander.

Unsere Erfahrungswerte deuten darauf hin, dass ein Austausch von Opfern unverhältnismäßiger Polizeigewalt – ähnlich einer Selbsthilfegruppe – sehr fruchtbar sein kann. Dies kann zur Veränderung der Selbstwahrnehmung der Personen führen „Ich bin nicht allein! Wir sind Tausende!“ aber auch zur Enttabuisierung des Problems, also einer Veränderung der gesellschaftlichen Sicht auf die (strukturelle) Gesamtproblematik und auf die Betroffenen selbst. Letztlich kann dies zur Stärkung des sog. Beschwerdepotenzials der Betroffenen führen, aufbauend auf vielfältigen Erfahrungen anderer Geschädigter sowie deren Familien- und Freundeskreise.

Screenshot Rot-Schwarze-Hilfe Nürnberg

Rot-Schwarze-Hilfe Nürnberg (RSH)

Im November 2014 vereinbarten die Rot-Schwarze-Hilfe Nürnberg (RSH) und VICTIM.VETO einen regelmäßigen Austausch.

Sowohl die RSH als auch V.V engagieren sich für einen wirksamen Schutz für Betroffene von unverhältnismäßiger Polizeigewalt und gegen die strukturelle Straflosigkeit bei polizeilichem Fehlverhalten. Das Verhältnis zwischen organisierten Fußballfans und der Polizei als angespannt zu bezeichnen, ist noch äußerst vorsichtig formuliert. Dabei stellt polizeiliche Repression vor allem für Fans, die ihre Mannschaft auch auswärts unterstützen, eine kollektive Erfahrung dar. Und weil das nicht erst seit gestern so ist, hat sich vor einigen Jahren die Rot-Schwarze-Hilfe gegründet, seinerzeit die erste Solidaritätsgemeinschaft dieser Art. Der Verein bietet seinen mittlerweile über 1300 Mitgliedern Unterstützung, wenn diese „bei Spielen des 1. FC Nürnbergs, unverschuldet, Schwierigkeiten mit Polizei und Justiz bekommen“.

www.rot-schwarze-hilfe.de

Im Rahmen dieses Austausches hat der Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht, Jahn-Rüdiger Albert, einen Vortrag beim V.V-Symposium „think veto! act veto!“ zum Thema: „Bedeutung von Zeugenvideos in Strafprozessen“ gehalten.

Screenshot - Webseite Verein gegen Rechtsmissbrauch

Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V (VGR) Frankfurt am Main

Im November 2015 begannen der Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) aus Frankfurt/Main und VICTIM.VETO einen regelmäßigen Austausch.

Sowohl die VGR-Mitglieder als auch V.V engagieren sich für einen erfolgreichen Schutz der Betroffenen gegen Mißstände in Anwaltschaft und Justiz, wenngleich wir hierbei lediglich die Polizeigewaltfälle fokusieren. Hingegen verfolgt der VGR seit Jahrzehnten sehr fundiert eine breite Beobachtung des anwaltlichen und justiziellen Fehlverhaltens in Deutschland, u.a. durch Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßig stattfindende Vortragsveranstaltungen in verschiedenen Städten.

Der VGR will durch Aufklärung dem Rechtsmissbrauch vorbeugen und auf Veränderungen bei der Richterschaft und der Anwaltschaft hinwirken, z.B. mit der Einführung des Justizombudsmannes, dem die Dienstaufsicht über Richter (§ 26 Abs. 2 DRiG) zu übertragen wäre, u.w.. Hierin sehen wir Analogien zu den derzeit diskutierten und in einigen Bundesländern installierten unabhängigen Beschwerdestellen bzw. Beauftragten für die Polizei.

Im Rahmen dieses Austausches hat der Vorstandsvorsitzende, Herr Horst Trieflinger, beim V.V-Symposium „think veto! act veto!“ mit aktiven Diskussionsbeiträgen teilgenommen.

»Die Macht der Bösen lebt von der Feigheit der Guten.«

Don Giovanni Bosco (1815 – 1888)

Aktivitäten

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  • Analysen

Stichting VICTIM.VETO

Kirchstraße 19
40227 Düsseldorf
Deutschland

Fon: +49 211 79 521 721
E-Mail: info@victim-veto.org

bevorzugte Sprechzeit
14.00 – 17.00 Uhr

Nachrichtenarchiv

  • Artikelbild Dokumentationen "Altes Radio"Silber beim PRIX EUROPA: Täter in Uniform – Polizeigewalt in Deutschland (Radio-Dokumentation)26. Oktober 2018 - 17:03
  • Collage Buchcover: Karlheinz Liebl, Schriften zur Empirischen Polizeiforschung, 21, Band,XX. Tagung des Arbeitskreises Empirische Polizeiforschung: Polizei und Minderheiten20. Juli 2016 - 11:33
  • Artikelbild - JustizVG Stuttgart erklärt verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe für europarechtswidrig23. Oktober 2015 - 20:06

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