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Beweissicherung

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BEWEISSICHERUNG

Neben der Sicherung der Beweise durch eine (Foto-) Dokumentation Ihrer Verletzungen sowie ärztliche Atteste und Gutachten, sollten Sie nach Möglichkeit alle vorliegenden ‚objektiven‘ Beweise sichern, wie z.B. Ihre Kleidung, Liste Ihrer Telefonate, Zeugen-Namen und -Adressen, ggf. Videos etc.

Zudem empfehlen wir Ihnen möglichst schnell einen Erinnerungsbericht, ein sog. Gedächtnisprotokoll, zu erstellen. Dies können Sie schriftlich tun oder zunächst auch mit einem Aufnahmegerät aufzeichnen und später notieren.

Als Hilfe hierfür stellen wir Ihnen in dem PDF-Dokument einige Eckpunkte zusammen: Sie können zudem VICTIM.VETO über den Vorfall informieren, unabhängig davon, ob Sie eine Strafanzeige erstatten, einen Rechtsbeistand kontaktiert haben, dies planen oder ggf. nicht.

Wir sind zur anwaltlichen Hilfestellung nicht berechtigt, wir können Ihren Fall dennoch anderweitig begleiten.

OPFERENTSCHÄDIGUNGSRECHT

Das deutsche Opferentschädigungsrecht regelt eine eigene staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriff innerhalb des deutschen Staatsgebietes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben sowie Hinterbliebene von Menschen, die infolge der gesundheitlichen Schädigung gestorben sind.

Eine Entschädigung wird jedoch nicht bewilligt, wenn der Antragsteller die Schädigung verursacht hat, wenn es aus anderen, insbesondere in seinem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, eine Entschädigung zu leisten, wenn er an politischen oder kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt oder mit organisierter Kriminalität verbunden war/ist.

Auch wenn der Antragsteller nicht ausreichend zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Verfolgung des Täters beigetragen hat, z.B. nicht unverzüglich Strafanzeige erstattet hat, kann eine Entschädigung versagt werden.

Da Betroffene von unverhältnismäßiger Polizeigewalt in vielen Fällen eine (Gegen-)Strafanzeige der Polizei erhalten, gehen wir davon aus, dass solche Entschädigungs-Anträge wohl kaum Chancen auf Bewilligung haben.

Allerdings liefert die Vorlage des „Antrags auf Leistungen für Gewaltopfer“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine übersichtliche Zusammenstellung der Punkte, die u.a. für ein sog. Gedächtnisprotokoll von Relevanz sind.

www.bmas.de

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG

Sollten Sie zum Bezug einer Rente der Deutschen Rentenversicherung berechtigt sein (gesetzliche Rentenversicherung) und aufgrund des Vorfalls mit der Polizei berufliche Ausfälle aufgrund der darauf folgenden Krankheit und Rehabilitationszeit hinnehmen müssen, wird dies – nach heutigem Stand – eine Relevanz für die Feststellung der sog. Anrechnungszeiten haben.
Auch hierfür werden Sie entsprechende Bescheinigungen der Krankenkasse, des Krankenhauses oder der behandelnden Ärzte als Beweise benötigen.

Daher empfiehlt es sich eine vollständige Dokumentation der Verletzungen inkl. der notwendigen Atteste vorzunehmen und eine Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder deren Versichertenberater bzw. Versichertenältesten wahrzunehmen.

www.deutsche-rentenversicherung.de

In Hinblick auf die Beweispflichten bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. anderen öffentlichen / privaten Institutionen, wie private Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfall bzw. Haftpflichtversicherungen empfehlen wir die Aufbewahrung der Beweise an sicheren Stellen, wie z.B. bei Ihrem Anwalt oder in einem Bankschließfach, einem Safe etc.

Zudem ist die Erstellung von Sicherungs-Kopien sämtlicher Dokumente und deren Aufbewahrung an anderweitigen gesicherten Örtlichkeiten ratsam.

»Das Unangenehme, das ein Beweis besitzt, läßt sich schwerlich als Grund für seine Unrichtigkeit betrachten.«

Henry Thomas Buckle (1821 – 1861)

Opferhilfe

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Stichting VICTIM.VETO

Kirchstraße 19
40227 Düsseldorf
Deutschland

Fon: +49 211 79 521 721
E-Mail: info@victim-veto.org

bevorzugte Sprechzeit
14.00 – 17.00 Uhr

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