Victim.Veto-Symposien: Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gemäß § 160 Abs. 2 der StPO in Deutschland (mit Videos)
„Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“
Dies ist die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gemäß § 160 Abs. 2 der Strafprozessordnung in Deutschland. Aber wie sieht es in der täglichen Praxis aus? Weshalb bleibt unverhältnismäßige Polizeigewalt in den allermeisten Fällen straffrei?
Darüber haben bei unserem Symposium „think veto! act veto!“ im Februar 2016 in Schloss Mickeln, dem Gästehaus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Betroffene, Angehörige sowie Hinterbliebene von Opfern gemeinsam mit Experten aus Theorie und Praxis (Psychologen, Psychiater und anderen Mediziner, die Menschen nach Polizeieinsätzen behandeln, Anwälten und Strafverteidigern, welche Fälle mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt übernehmen, ehemaligen Staatsanwälten und Richtern, reflektierenden Polizisten, Wissenschaftlern, Praktikern und Theoretikern von Nichtregierungsorganisationen sowie Vertretern von Institutionen) nach alternativen Problemlösungen gesucht.
Neben mehrstündiger Diskussionen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben Referenten Statements zu diesen Themen ab:
- „Analog vs. Digital: Beweiskraft und Wahrheitsgehalt der Photographie.“ Harald Goergens, Photograph und Erziehungswissenschaftler mit Schwerpunkt Erwachsenenbildung, Vintage Photo by Solequest Ltd. Westerstede-Ocholt/Niedersachsen
- „Bedeutung von Zeugenvideos in Strafprozessen“. Jahn-Rüdiger Albert, Recht- und Fachanwalt für Strafrecht, RotSchwarze Hilfe e.V. Nürnberg/Bayern
- „On-Officer Video. Deutschland gegen den Rest der Welt?“ Michael Radner, Inhaber der Defensive Tactics Academy e. K. Seck/NRW, Polizist a.D.
- „Relevanz computertomographischer Untersuchungen bei Schussverletzungen.“ PD Dr. Christoph Heidenhain, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie der Sana Kliniken Düsseldorf, Facharzt für Chirurgie, Allgemeine- und spezielle Viszeralchirurgie und Gefäßchirurgie, Düsseldorf/Nordrhein-Westfalen
- „Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt aus staatsanwaltschaftlicher Sicht und Verteidigerperspektive.“ Dr. h.c. Rüdiger Spormann, Staatsanwalt/Richter a.D., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Spormann & Kollegen Düsseldorf/Nordrhein-Westfalen
- „Die Doxa der Immunität oder vom Selbstverständnis, im Kollegenkreis gedeckt zu werden.“ Martin Herrnkind, Diplomkriminologe und Fachlehrer in der polizeilichen Aus- und Fortbildung, Lübeck/Schleswig-Holstein. Mitglied bei der Themenkoordinationsgruppe „Polizei und Menschenrechte“ von Amnesty International Deutschland
- „Zu den Grenzen einer strafrechtsfixierten Fehlerkultur.“ Udo Behrendes, Leitender Polizeidirektor a.D. Köln/Nordrhein-Westfalen
- „Externe Kontrolle der Polizei.“ Prof. Dr. Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg, zudem lehrt er am Institut für kriminologische Sozialforschung (IKS) der Universität Hamburg im Masterstudiengang „Internationale Kriminologie“ und im „“Weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie“ sowie am Lehrstuhl der Universität Bochum im Masterstudiengang Kriminologie und Polizeiwissenschaft die Module „Policing-Strategien“ bzw. „Angewandte Polizeiwissenschaft“.
- „Kriterien für die Ausgestaltung unabhängiger Beschwerdestellen.“ Eric Töpfer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin
Einige Referate präsentieren wir Ihnen zudem in den folgenden Videos:
PD Dr. med. Christoph Heidenhain: Relevanz der CT-Untersuchung bei Schussverletzung
Harald Goergens: Analog vs. Digital. Beweiskraft und Wahrheitsgehalt der Photographie
Martin Herrnkind: Die Doxa der Immunität oder vom Selbstverständnis, im Kollegenkreis gedeckt zu werden.
Dr. h. c. Rüdiger Spormann: Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt aus staatsanwaltschaftlicher Sicht und Verteidigerperspektive.
Eric Töpfer: Ausgestaltung unabhängiger Beschwerdestellen